– 15. Juli 2025 –
Steuerpflichtige können bis zum 30.September 2025 beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlung für 2025 stellen.
Allerdings : Voraussetzung ist eine detailierte Prognoserechnung der tatsächlich zu erwartenden Einkünfte.