EU - Kleinunternehmerregelung

– 10. Jänner 2025 –

Kleinunternehmer profitieren von einer deutlichen Erhöhung der Umsatzgrenze auf EUR 55.000 Brutto, während mit dem neuen EU-Kleinunternehmerstatus eine EU-weite Umsatzgrenze von EUR 100.000 Euro eingeführt wird. Überschreiten Unternehmen nationale Umsatzgrenzen wie beispielsweise 55.000 Euro in Österreich, werden sie umsatzsteuerpflichtig. Entsprechend erhöht sich für die Einkommensteuer auch die Umsatzgrenze, um die Kleinunternehmerpauschalierung anwenden zu können auf EUR 55.000 für das Veranlagungsjahr 2025.

Quelle : Wirtschaftskammer Vorarlberg