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Urlaub im Ausland - krank

Quelle : ÖGK Magazin DGservice Nr. 2/Juni 2023

Viele Menschen nutzen die Urlaubszeit, um zu verreisen. Doch was ist, wenn man unterwegs krank wird? Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.

 Europäische Krankenver­sicherungskarte

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) befindet sich auf der Rückseite der e-card. Mit der EKVK sind Versicherte bzw. anspruchsberechtigte Angehörige auch während eines Urlaubes im Ausland krankenversichert. Im Krankheitsfall ermöglicht sie die Inanspruchnahme medizinisch notwendiger Leistungen (ärztliche Hilfe, Anstaltspflege). Sie gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, in der Schweiz sowie im Vereinigten Königreich.

Wenn Versicherte bzw. anspruchsberechtigte Angehörige über keine gültige EKVK verfügen oder diese verloren haben, kann vom zuständigen österreichischen Krankenversicherungsträger eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Diese gilt als provisorischer Ersatz für die EKVK (kurz PEB).

Hinweis: Bei einer ungültigen EKVK sind die Datenfelder mit Sternen befüllt.

Die EKVK bzw. die PEB muss vor Behandlungsantritt vorgelegt werden. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragskrankenanstalten sind grundsätzlich verpflichtet, die EKVK bzw. die PEB zu akzeptieren.

In Bosnien und Herzegowina, Montenegro sowie Serbien ist die EKVK bzw. die PEB beim zuständigen Krankenversicherungsträger vorzulegen. Dieser stellt einen ortsüblichen Behandlungsschein aus.

Hinweis: 
Begibt sich eine anspruchsberechtigte Person nur für eine ärztliche Behandlung ins Ausland, ist vorher die Zustimmung des zuständigen Krankenversicherungsträgers einzuholen. Wird nachträglich festgestellt, dass kein Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung bestanden hat, sind die zu Unrecht in Anspruch genommenen Leistungen dem zuständigen Krankenversicherungsträger zurückzuzahlen.

Urlaub in der Türkei

In der Türkei ist der Urlaubskrankenschein (Auslandsbetreuungsschein) des zuständigen Krankenversicherungsträgers zu verwenden. Dieser ist von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber auszustellen und mit den Daten der versicherten Person bzw. der Angehörigen, dem Zeitraum der Bescheinigung sowie Datum, Firmenstempel und Unterschrift zu versehen.

Urlaub in anderen Ländern

In allen anderen Staaten (Ägypten, ­Tunesien etc.) müssen die Kosten für eine ärztliche Behandlung und Medikamente vorab selbst bezahlt werden. Verlangen Sie daher eine möglichst detaillierte Rechnung über Art, Umfang und Dauer der Behandlung. Dies erleichtert die Kostenrückerstattung.

Pflichtpraktikant und Ferialarbeitnehmer

 

Pflichtpraktikant, sind Schüler oder Studenten, die als Ergänzung zu ihrer schulischen Ausbildung ein vorgeschriebenes Praktikum in einem Betrieb absolvieren. Der Ausbildungszweck steht dabei im Vordergrund.

Vorsicht!
Unterscheiden Sie Pflichtpraktikanten von Volontären! Auch Volontäre absolvieren zu Ausbildungszwecken ein betriebliches Praktikum - allerdings ohne, dass eine schulische Verpflichtung dazu besteht.

Unterscheiden Sie Pflichtpraktikanten von Ferialarbeitnehmern! Ferialarbeitnehmer sind Schüler oder Studenten, die in der Ferienzeit freiwillig in "normalen“ Beschäftigungsverhältnissen Einkommen erwerben. 

Schulrechtliche Vorschriften

Praktikanten sind im Rahmen des jeweiligen Lehrplanes der Schule bzw. des Studienplanes der Universität zu einer praktischen Ergänzung ihrer theoretischen Ausbildung verpflichtet.

Hierbei handelt es sich um eine im Detail durch den Lehrplan  vorgeschriebene bzw. in der Praxis übliche Tätigkeit in Betrieben, die es den Praktikanten ermöglicht, praktische Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben sowie konkrete Erfahrungen im unternehmerischen Alltag zu machen.

Die im Betrieb erfolgte praktische Tätigkeit muss der in der Schule bzw. im Studium gewählten Fachrichtung entsprechen. Der Praktikant muss im Betrieb der gewählten Fachrichtung entsprechend eingesetzt werden.

Broschüre: Wissenswertes rund um das Pflichtpraktikum von Schülern

Ferialarbeitnehmer, sind Schüler oder Studenten, die in der Ferienzeit in "normalen“ Beschäftigungsverhältnissen Einkommen erwerben, um damit ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Sie tun dies in Ergänzung ihres Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern und eines allfälligen Stipendiums.

Tätigkeitsmerkmale

Ferialarbeitnehmer sind als "echte“ Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert, weisungsgebunden und der Kontrolle durch den Arbeitgeber unterworfen.

Das Arbeitsverhältnis kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden.

Vorsicht!
Ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit kann nur nach den jeweiligen kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Durch die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten hinsichtlich der Kündigungsfristen und Kündigungsterminen empfiehlt es sich daher, schon bei Eintritt ein Arbeitsverhältnis auf bestimmte Zeit (= befristeter Arbeitsvertrag) zu vereinbaren.

Wenn im anzuwendenden Kollektivvertrag keine Probezeit festgelegt ist, sollte eine solche unbedingt vereinbart werden.


Tipp!
Schließen Sie Arbeitsverträge mit Ferialarbeitnehmern aus Beweisgründen immer schriftlich ab.

Entlohnung

Ferialarbeitnehmer unterliegen je nach Art der Beschäftigung den im Betrieb anzuwendenden Kollektivverträgen für Arbeiter oder Angestellte. Damit haben sie Anspruch auf die kollektivvertragliche Mindestentlohnung. Einzelne Kollektivverträge sehen für Ferialarbeitnehmer ein geringeres Mindestentgelt vor.

Quelle Wirtschaftskammer Vorarlberg, Arbeitsrecht

Investitionsfreibetrag ab 2023

Erst für Investitionen seit 01.01.2023 wurde der Investitionsfreibetrag als Investitionsanreiz eingeführt. Der IFB kann nur im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden. Als Anschaffungszeitpunkt gilt der Zeitpunkt der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (Zeitpunkft der Übergabe).

Mit dem neuen Infestitionsfreibetrag (IFB) können 10% der Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter zusätzlich neben der Afa als sofortige Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Handelt es sich um Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen sind, erhöht sich der Infestitionsfreibetrag auf 15% der Anschaffungskosten. Die Höhe der Afa wird durch den IFB nicht verändert.

Wird vom IFB Gebrauch gemacht, dann besteht eine 4-jährige Behaltefrist für die Investition, ansonsten wird der IFB nachversteuert. Diese Investitionen müssen der Finanzverwaltung in einem eigenen Verzeichnis vorgelegt werden.

Ausgeschlossen ist ein IFB unter anderem für PKW, ausser es handelt sich um Elektro-KFZ, sowie für gebrauchte Wirtschaftsgüter, und für sofort abgeschriebene GWG Investitionen (geringwertige Wirschaftsgüter) .

 

 

Neuerungen im Steuerrecht 2023

Quelle : https://www.wko.at/service/vbg/arbeitsrecht-sozialrecht/Neuerungen

Abschaffung kalte Progression

Für den 01.01.2023 hat die Regierung beschlossen die kalte Progression abzuschaffen. Dies bedeutet, dass die Grenzwerte der Lohn- und Einkommenssteuer bis zum Spitzensteuersatz von 55 Prozent an die Inflation angeglichen werden. Die Grenzwerte werden um zwei Drittel der entsprechenden Inflationsrate erhöht. Die zwei untersten Tarifstufen werden zusätzlich durch das übrige Drittel höher entlastet.

Zur Anpassung der Steuergrenzwerte wird die Vorjahresinflation herangezogen. Im Jahr 2023 ist das der Zeitraum von Juli 2021 bis Juni 2022. Die Höhe beläuft sich dabei auf 5,24 Prozent. Die zwei untersten Stufen werden um je 6,3 Prozent erhöht, die weiteren Grenzwerte um je 3,47 Prozent.

Ab Januar 2023 wird der Dienstgeberbeitrag gesenkt

Ab dem Jahr 2023 besteht die Möglichkeit den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds von 3.9 auf 3.7 Prozent zu senken. Dies muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen, wie etwa Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder innerbetrieblicher Festlegung. Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (ebenso abgestimmt mit dem Bundeskanzleramt) reicht es hierfür schon einen internen Aktenvermerk abzulegen (bedeutet, dass davon nicht einmal die Belegschaft zu informieren ist – somit auch kein vermerk bei den Lohnverrechnungsbelegen).

Gelten wird diese Senkung für alle Beschäftigten, für welche der DB zu entrichten ist (das bedeutet nicht nur für echte Arbeitnehmer, sondern auch für freie Dienstnehmer und wesentlich beteiligte Geschäftsführer) ab Jänner 2023.

Änderung der Steuersätze inkl. der Berücksichtigung der neuen Steuerstufen

Die Steuersätze für 2023 lauten wie folgt:

 

Jahreseinkommen bis € 11.693, -                    0%
Jahreseinkommen bis € 19.134, -                  20%
Jahreseinkommen bis € 32.075, -                  30%
Jahreseinkommen bis € 62.080, -                  41%
Jahreseinkommen bis € 93.120, -                  48%
Jahreseinkommen bis € 1.000.000, -             50%
Jahreseinkommen über € 1.000.000, -          55%
                                                                 


Werte Personalverrechnung 2023

Im Folgenden die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2023

Höchstbeitragsgrundlage monatlich  € 5.850,00
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen jährlich € 11.700,00
Höchstbeitragsgrundlage freie DN ohne SZ, GSVG, BSVG monatlich  € 6.825,00

Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 500,91

Für Selbständige / Gewerbetreibende ist die Höchstbeitragsgrundlage monatlich € 6.825,00

Die Kosten für eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung betragen  €  70,72/Monat.

Bei Studenten beträgt die freiwillige Krankenversicherung  € 66,79/Monat

anbei Download Tabelle "Werte Personalverrechnung 2023" Quelle von Mag. Rainer Kraft & Birgit Kronberger MBA www.arbeitsrecht-kraft.at

pv-werte-2023.pdf

Betriebshilfe für Selbständige

Quelle : Wirtschaftskammer Vorarlberg, Rechtsservice

Für Kleinbetriebe mit wenigen oder keinen Mitarbeitern ist der plötzliche Ausfall des Unternehmers für die Weiterführung des Betriebes eine enorme Herausforderung. Die Wirtschaftskammer Vorarlberg und die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet Ihnen eine „Betriebshilfe“ an, damit Sie in solchen Notfällen nicht Ihren Betrieb gefährden oder gar schließen müssen.

Unfall oder Krankheit

Unfall, Krankheit und Reha können eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von ununterbrochen mehr als 14 Tagen können Sie einen Betriebshelfer für die Dauer Ihrer Krankschreibung (max. für 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr) im Betrieb beschäftigen. Ihre jährlichen Gesamteinkünfte (versicherungspflichtige und andere Einkünfte) dürfen Euro 21.165,12 (Grenze für 2020) nicht überschreiten.    

Zeit für Ihr Baby

Für Unternehmerinnen ist es im Fall einer Schwangerschaft nicht einfach, in den letzten Wochen vor und in den ersten Wochen nach der Geburt Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Sie können Ihren Betriebshelfer im Regelfall 8 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt einsetzen.   

Tipp:

Bei Mutterschaft können Unternehmerinnen frei wählen. Sie können sich für den Einsatz einer Betriebshilfe oder einer Wochengeldleistung der SVS entscheiden.

Wer kann Betriebshilfe beanspruchen?

Die Betriebshilfe ist für alle Personen möglich, die bei der SVS krankenversichert und mit ihrem Unternehmen Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg (bei aufrechter Gewerbeberechtigung!) sind. 

Wie organisiere ich einen Betriebshelfer? 

Sie als Unternehmer wählen eine geeignete Person als Betriebshelfer, die im Betrieb beschäftigt werden kann. Die Betriebshilfe wird nach Genehmigung der Wirtschaftskammer und der SVS im eigenen Betrieb vom Unternehmer befristet für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit angemeldet.

Beispiel:
Die Inhaberin eines Friseurgeschäftes erkrankt. Eine Person, die über die Ausbildung einer Friseurin verfügt, springt ein.

Wer übernimmt die Kosten es Betriebshelfers?

Die Kosten werden bei Beendigung der Betriebshilfe von der SVS, Landesstelle Vorarlberg, übernommen. Die Wirtschaftskammer unterstützt Sie durch Zwischenfinanzierung, damit Sie Ihre Betriebshilfe jeden Monat bezahlen können.

Welche Kosten werden übernommen und in welcher Höhe? 

Max. 18 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde

Finanziert werden Bruttolohn, Dienstgeberanteile und die aliquoten Sonder­zahlungen bis zu einem maximalen Stundensatz von 18 Euro.

 

Wo ist die Betriebshilfe zu beantragen? 

bei Frau Andrea Natter, Arbeits- und Sozialrecht, Wirtschaftskammer Vorarlberg 
Tel.: 05522/305-325, eMail: natter.andrea@wkv.at                                             

Abgabenrechner für Neugründer

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat ein neues Online-Service für Neugründer und Kleinunternehmen entwickelt. Der Abgabenrechner soll künftig die Kalkulation der zu leistenden Abgaben vereinfachen. Mit diesem Berechnungsprogramm können die Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommensteuer schnell und unkompliziert vorberechnet werden.                                                                 Abgabenrechner :  https://onlinerechner.haude.at/BMF-Abgabenrechner