– 21. Oktober 2025 –
Am 15. Oktober 2025 hat der Nationalrat eine deutliche Erhöhung des Investitionsfreibetrages (IFB) beschlossen. Zwischen 1. November 2025 und 31. Dezember 2026 können Unternehmen 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten begünstigter Wirtschaftsgüter als Betriebsausgabe geltend machen – statt bisher 10 %. Für ökologische Investitionen erhöht sich der IFB (Investitionsfreibetrag) von 15 % auf 22 %.