E-Card wird teurer

– 03. November 2025 –

Die jährliche Gebühr für die E-Card steigt ab November 2025 deutlich an. Statt bisher rund 13,80 Euro müssen künftig 25 Euro bezahlt werden – eine Steigerung von rund 80 Prozent.

Das Service-Entgelt für die e-card fällt für Personen an, die am 15.11. in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Für 2026 ist am 15.11.2025 ein Service-Entgelt von 25 Euro fällig.

Die Gebühr von 25 Euro wird von dem:der Arbeitgeber:in oder der beitragsauszahlenden Stelle (z.B. AMS) am 15. November jeden Jahres eingehoben.

Diese Personen sind von der E-Card-Gebühr befreit

Von der Gebühr befreit sind unter anderem

  • mitversicherte Ehepartner:innen, Lebensgefährt:innen und Kinder,
  • Präsenz- und Zivildiener und
  • Asylwerber:innen in der Grundversorgung.
  • Außerdem all jene Personen, die wegen ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind.

Quelle: Arbeiterkammer Österreich

Meldung und Abfuhr

Im Selbstabrechnerverfahren ist das Service-Entgelt mittels monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) für November an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu melden und mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen für November bis spätestens 15.12. abzuführen.