Keine NoVA auf Kleintransporter

– 24. Mai 2025 –

Ab 01.Juli müssen wir für Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleintransporter keine NoVA mehr bezahlen. Die NoVA-Pflicht wird künftig auf Fahrzeuge zur Personenbeförderung beschränkt. Für Kleintransporter bedeutet das eine steuerliche Entlastung, die Unternehmen zugutekommt und Investitionen in Fuhrparks fördern soll. Die Befreiung gilt für:

  • Klein-Lkw der Klasse N1: Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen sind künftig NoVA-frei.
  • Vorführfahrzeuge: Bereits bisher waren Vorführwagen beim Autohändler von der NoVA befreit. Erst bei der Zulassung auf einen Endkunden wurde die Steuer fällig. Ab dem 1. Juli 2025 entfällt auch bei einer Kunden-Zulassung für N1-Vorführfahrzeuge die NoVA. Erfolgt die Zulassung hingegen noch vor diesem Stichtag, bleibt die Steuerpflicht bestehen.

Die Rücknahme der NoVA-Pflicht für Kleintransporter ab Juli 2025 bedeutet eine spürbare Entlastung für viele Betriebe. Fahrzeughändler und Unternehmen sollten sich rechtzeitig über die Übergangsregelungen informieren, insbesondere bei Vorführwagen und Tageszulassungen.