– 24. Mai 2025 –
Ab 01.Juli müssen wir für Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleintransporter keine NoVA mehr bezahlen. Die NoVA-Pflicht wird künftig auf Fahrzeuge zur Personenbeförderung beschränkt. Für Kleintransporter bedeutet das eine steuerliche Entlastung, die Unternehmen zugutekommt und Investitionen in Fuhrparks fördern soll. Die Befreiung gilt für:
Die Rücknahme der NoVA-Pflicht für Kleintransporter ab Juli 2025 bedeutet eine spürbare Entlastung für viele Betriebe. Fahrzeughändler und Unternehmen sollten sich rechtzeitig über die Übergangsregelungen informieren, insbesondere bei Vorführwagen und Tageszulassungen.