Änderung bei IBAN

– 05. September 2025 –

Ab Oktober 25 wird aufgrund der EU Instant Payment-Verordnung der sogenannte IBAN-Namensabgleich bei SEPA-Überweisungen und SEPA Echtzeitüberweisungen verpflichtend auch in Österreich bei Banken eingeführt. 

Bisher wurde bei Überweisungen nur der IBAN geprüft, nicht der Name des Empfängers.

- Künftig wird vor der Freigabe einer Überweisung geprüft, ob der eingegebene Name zum Kontoinhaber passt.

- Bei Abweichungen wird der Zahler informiert und kann die Zahlung ggf. stoppen oder bewusst bestätigen.