– 17. Dezember 2025 –
Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 mit € 551,10 unverändert, da die jährliche Anpassung wegen Sparmaßnahmen ausgesetzt ist. Kollektivvertragliche Lohnerhöhungen können bei geringfügig Beschäftigten zu Überschreitung führen, was Beiträge für Kranken-. Pensions- und Arbeitslosenversicherung auslöst. Achtung, für Personen, die wegen vorzeitiger Pension nur geringfügig verdienen dürfen, kann hier sogar ein Verlsut der Pensionsleistung drohen. Vermeiden lässt sich dies durch Anpassung der Wochenarbeitszeit.
Quelle : Szabo&Partner Steuerberatung, 1210 Wien