Änderung Anmeldung ÖGK

– 06. Jänner 2026 –

Ab 01.01.2026 kommt es zu einer Änderung bei der Anmeldung zur Sozialversicherung: Das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit ist verpflichtend anzugeben.                                                                                                                                Neues Datenfeld

Für regelmäßige und fallweise Beschäftigungen ist bei einer Anmeldung mit Meldedatum ab dem 01.01.2026 auch das Ausmaß der vereinbarten (wöchentlichen) Arbeitszeit zu übermitteln. 

Die Arbeitszeit ist sowohl bei erstmaligem Beginn einer Beschäftigung als auch bei einer Wiederaufnahme (zum Beispiel nach einer Karenzierung) bekannt zu geben.

Das entsprechende Datenfeld wurde auf folgenden Sozialversicherungsmeldungen ergänzt:

  • Anmeldung
  • Richtigstellung Anmeldung
  • Anmeldung fallweise beschäftigter Personen