– 20. September 2023 –
Der OGH folgt in 8 ObA 23/23z vom 27.6.2023 der Ansicht des EuGH, dass ein Urlaub nur dann verjähren kann, wenn der Arbeitgeber seiner Aufforderungs- und Hinweispflicht gegenüber dem Arbeitnehmer nachgekommen ist.
Das Urteil verdeutlicht jedenfalls, wie wichtig die rechtzeitige Erfüllung der Aufforderungs- und Hinweisobliegenheit von Arbeitgeber:innen gegenüber ihren Arbeitnehmer:innen in Hinblick auf ihre Urlaubsansprüche ist und zeigt, dass Arbeitgeber:innen und Personalabteilungen nun verstärkt in die Verantwortung genommen werden, den Urlaubskonsum ihrer Arbeitnehmer:innen zu überwachen.