Unterstützung für Betriebe mit Betretungsverbot
Veröffentlichung: Dienstgeber-Newsletter Nr. 7/November 2020
Die angespannte Corona-Situation beschäftigt uns weiterhin. Aktuell besonders betroffen sind jene Betriebe, die seit Anfang November mit einem Betretungsverbot belegt wurden. Zusätzlich zu den drei bisherigen Unterstützungspaketen bietet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) speziell für diese Unternehmen weitere Zahlungserleichterungen an.
Stundungen und Raten
Durch die ergänzenden Unterstützungsmaßnahmen können die Beiträge für die Beitragszeiträume Oktober, November und Dezember 2020 gestundet und in Form von Raten entrichtet werden. Diese Erleichterung kann von unmittelbar mit einem Betretungsverbot belegten Betrieben in Anspruch genommen werden. Das Vorliegen eines Betretungsverbotes im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist dabei gegenüber der ÖGK glaubhaft zu machen.